Grundsätze der Investor Relations nach DIRK
Relative weit vorne in der Masterarbeit werde ich kurz die theoretischen Grundlagen von Social Media und Investor Relations aufarbeiten. Dazu gehören ohne Zweifel Definitionen zu Zielen, Aufgaben und Möglichkeiten. In Deutschland sind die „Grundsätze der Investor Relations“ nach DIRK das Maß der Dinge in IR. Hier die sechs Grundsätze mit einer verkürzten Erklärung von mir:
- Sachlichkeit, Glaubwürdigkeit, Zeitnähe: Um das Vertrauen des Kapitalmarktes zu bewahren und zu stärken, müssen alle Informationen sachlich richtig, verlässlich, fair, offen und zeitnah erfolgen.
- Wesentlichkeit und Vollständigkeit: Nur Informationen veröffentlichen die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit oder dem Geschäftserfolg eines Unternehmen stehen. Vollständigkeit ist wichtig für richtige Einschätzung des Unternehmenswertes.
- Kontinuität, Stetigkeit, Vergleichbarkeit: Informationen sollten kontinuierlich erfolgen, unabhängig von der aktuellen Geschäftslage des Unternehmens. Das Vertrauen der Investoren gilt es zu erhalten und zu stärken. Inhaltlich sollte Stetigkeit in Form und Umfang der Veröffentlichungen erkennbar sein. Der Vergleich zu früheren Unternehmensdaten muss möglich sein.
- Zukunftsorientierung: Bedeutet quantitative und qualitative Informationen zur mittel- und langfristigen Markt- und Unternehmensentwicklung zu geben. Besonders interessant für den Kapitalmarkt sind Aussagen, die Schlüsse über zukünftigen Geschäftserfolg ermöglichen.
- Gleichbehandlung: Alle Teilnehmer des Kapitalmarktes werden zeitlich und inhaltlich gleich behandelt. Dies ist Voraussetzung um Vertrauen im Kapitalmarkt zu schaffen.
- Keine Weitergabe oder Ausnutzung von Insiderinformationen: IR-Beauftragte sind Insider. Sie dürfen Insider-Informationen nicht weitergeben oder nutzten. Teilnehmer des Kapitalmarkts dürfen bei Unternehmensgesprächen und -präsentationen keine Insiderinformationen erhalten.
Hier sehe ich eine breite Schnittmenge zu den theoretischen Möglichkeiten von Social Media, zu deren Kerneigenschaften meiner Meinung nach Zeitnähe, Kontinuität, Gleichbehandlung und breite Informationsstreuung gehören. Dies ist natürlich noch wissenschaftlich zu überprüfen.
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[…] Masterarbeit für die theoretischen Grundlagen der IR in Deutschland. Ich denke, zusammen mit den Grundsätzen der Investor Relations nach DIRK hätte die Arbeit damit schon mal eine grundlegende Definition von „guter IR […]
[…] der Financial Community, obwohl dieses Informationsgefälle innerhalb des Kapitalmarktes gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung […]